Ich muss einen Termin absagen – wie ist die Stornierungsregelung? Bei einer Stornierung oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Termin behalte ich mir vor, Ihnen nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.
Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie Medikamente verschreiben? Nein. Die Verschreibung von Medikamenten ist approbierten Ärzt:innen vorbehalten, üblicherweise Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Hausärzt:innen.
Ich bin gesetzlich versichert. Kommt meine Krankenversicherung für die Kosten auf? Nein, als gesetzlich Versicherte:r müssen Sie die Kosten für Ihren Termin selbst tragen.
Ich bin privat krankenversichert. Kann ich die Rechnungen bei meiner PKV einreichen? Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen abhängig vom Versicherungstarif. Sollten Sie also über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen, können Sie sich Ihre Therapiekosten nachträglich darüber erstatten lassen. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung, ob innerhalb des von Ihnen gewählten Tarifs Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie erstattet werden.
Ich bin gesetzlich versichert – bieten Sie Therapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens an? Leider nicht – nur approbierte Psychotherapeut:innen dürfen am Kostenerstattungsverfahren der GKV teilnehmen.
Wer erhält Informationen über meine Psychotherapie / einzelne Sitzungen?Niemand. Der große Vorteil von Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis ist, dass keine Informationen an Ihre Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger weitergegeben werden. Sie erhalten eine Rechnung direkt von mir. So kann sichergestellt werden, dass Ihnen keine eventuellen Nachteile bei dem Abschluss einer Versicherung oder einer beruflichen Beförderung im Wege stehen.